Gesetzliche Grundlage
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Erfüllungsanspruch auf zugesagte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber trägt erhebliche Haftungsrisiken – selbst bei externer Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse.
Ihre Verantwortung
Als Arbeitgeber haben Sie umfassende Pflichten gegenüber Ihren Arbeitnehmern: Hinweis- und Informationspflichten, die weit über das Betriebsrentengesetz hinausgehen. Versäumnisse können erhebliche finanzielle Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben.